Wenn es um die Selbstständigkeit geht, stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Vorgaben, wann du freiberuflich arbeiten kannst und wann ein Gewerbe notwendig ist. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Es ist wichtig zu unterscheiden, ob du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübst, da einige Besonderheiten für freie Berufe gelten. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Zudem zahlst du als Freiberufler nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du diese spätestens vier Wochen nach Aufnahme formlos beim Finanzamt anzeigen.
Aufgrund der Besonderheiten, die für Freiberufler gelten, solltest du zu Beginn klären, ob du mit deinem Business Freiberufler bist oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Dies lässt du am besten von deinem zuständigen Finanzamt klären. Dabei handelt es sich nicht um eine feste Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die Einstufung im steuerrechtlichen Sinn. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.
Handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden kann oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dafür kann die Anhörung eines Sachverständigen im Zweifel hilfreich sein. Eine solche Begutachtung erfolgt beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW). Die persönliche Arbeitsleistung zählt als wesentliches Merkmal der Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbe.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agierst, führ auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Dies gilt erst recht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt deiner Praxis im Beruf erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du gehst einer leitenden Tätigkeit nach, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Zudem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und entscheidest, welche nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung trägst, und zwar für jeden einzelnen Auftrag.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg konsultieren.
Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.
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