Wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat das nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern auch auf das Einkommen. Besonders junge Menschen unterschätzen oft das Risiko, berufsunfähig zu werden. Tatsächlich wird im Durchschnitt jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit kann also jeden treffen und im Ernstfall gerät man schnell in finanzielle Not. Hier schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Psychische Erkrankungen sind dabei die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, während Unfälle nur einen geringen Anteil ausmachen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt jeden Monat eine Rente, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Diese Höhe richtet sich nach dem damaligen Einkommen. Auch die Vorgaben des Versicherers spielen eine Rolle. Oft kann man bis zu 70 Prozent des damaligen Bruttogehalts als monatliche Rente erhalten. Um die Rente zu erhalten, muss ein Leistungsantrag gestellt werden. Anschließend führt der Versicherer eine Leistungsprüfung durch, bei der entschieden wird, ob man als berufsunfähig oder arbeitsunfähig eingestuft wird. Hierbei ist die medizinische Prognose entscheidend. Arbeitsunfähig ist man, wenn man vorübergehend nicht arbeiten kann. Sollte sich der Zustand verbessern, z.B. durch eine Reha, wird man nicht als berufsunfähig eingestuft und erhält dementsprechend auch keine Leistungen. Stattdessen erhält man Krankengeld, zuerst vom Arbeitgeber und nach sechs Wochen von der Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte haben maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld innerhalb von drei Jahren, wobei maximal 70 Prozent des Bruttolohns ausgezahlt werden. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung und bei fehlender Arbeitsfähigkeit besteht kein Anspruch auf Rente. Daher ist es wichtig, diese Versicherung abzuschließen, um im Ernstfall finanzielle Sicherheit zu haben.
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